AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MALU WILZ Beauté GmbH

Inhaltsverzeichnis
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  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
  3. Freiwilliges Umtauschrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Höhere Gewalt
  7. Verzögerung der Leistung
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Mängelhaftung
  10. Haftung
  11. Verjährung
  12. Zurückbehaltung, Abtretung
  13. INCI
  14. Schutzrechte
  15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der MALU WILZ Beauté GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

2.1 Der Kunde kann per Telefon, E-Mail oder Brief eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der Verkäufer den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

2.2 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

2.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

2.4 Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, ist Grundlage des Erstauftrages immer die Abnahme des kompletten Produktsortiments im Rahmen des Basisangebotes des Verkäufers. Hierzu können weitere Produkte jeweils als komplettes Farbsortiment ergänzt werden. Im Rahmen des Erstauftrages liefern wir alle auf- geführten Produkte wie Angebot unterzeichnet. Bei Nachbestellungen wird benötigtes Testmaterial, Kabinett-Ware und Werbemittel dann kostenlos mitgeliefert, wenn der Warenwert nach Abzug einer Vergütung für etwaige Warenrücknahmen gemäß Ziffer 3 dieser AGB 10% des Nettorechnungsbetrages der Nachbestellung nicht übersteigt.

§ 3 Freiwilliges Umtauschrecht

Unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte räumt der Verkäufer dem Kunden ein frei- williges Umtauschrecht nach folgender Maßgabe ein:

Die Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind berechtigt, im Rahmen von Nachaufträgen Umtauschwünsche im Kulanzwege anzuerkennen, wobei der Wert jedoch maximal 10% des Auftragswertes (als Summe von Warenrücknahme und gratis geliefertem Testmaterial) betragen darf. Hierunter fallen nicht eventuelle Warenreklamationen, die vom Verkäufer ohne Auflagen sofort und kostenfrei umgetauscht werden. Warenrücksendungen müssen grundsätzlich über den Außendienst des Verkäufers erfolgen. Rücksendungen, die der Kunde direkt vornimmt, werden nicht angenommen. Produkte die älter als zwei Jahre sind können nicht oder nur in Ausnahmefällen retourniert werden. Bei diesen Produkten, sowie bei Produkten aus Rücknahmen wegen Geschäftsaufgabe, behält sich der Verkäufer einen Abschlag in angemessener Höhe vor.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Verkäufers. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Versendungskauf als auf Wunsch des Kunden vereinbart. In diesem Fall versteht sich der Kaufpreis zuzüglich folgender Versandkostenpauschalen:

bis EUR 30,- Auftragswert: EUR 15,-
bis EUR 100,- Auftragswert: EUR 9,-
bis EUR 150,- Auftragswert: EUR 6,-
bis EUR 250,- Auftragswert - EUR 4,-
mehr als EUR 250,- Auftragswert: EUR 0,-

Diese Versandkostenpauschale gilt sowohl für die Kundengruppe Händler als auch Schüler. Interessenten beziehen das Angebot versandkostenfrei.


4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis innerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung der Ware zu zahlen. Der Lieferung steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

4.4 Wird der Kaufpreis innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung der Ware vollständig bezahlt, gewährt der Verkäufer ein Skonto in Höhe von 2% der Rechnungssumme.

4.5 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

4.6 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

4.7 Bei Bonusvereinbarungen errechnet sich der Bonusbetrag aus den tatsächlich bezahlten Rechnungsbeträgen bonusberechtigter Artikel. Bei offenstehenden Posten wird die Bonusvergütung bis zur vollständigen Bezahlung aller offen Posten zurückgehalten. Eine Verrechnung mit Bonusbeträgen findet nicht statt.

§ 5 Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandwege an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anders vereinbart ist.

5.2 Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.

5.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

5.6 Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

5.7 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

5.8 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

§ 6 Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hin- auszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 7 Verzögerung der Leistung

7.1 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.

7.2 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.

7.3 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegen- stände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.

7.4 Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

7.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

8.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.

8.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.

8.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 9 Mängelhaftung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

9.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.

9.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, so- wie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

9.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.

9.4 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln aus- geschlossen.

9.5 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

• für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,

• für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,

• für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie

• für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

9.6 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.7 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

9.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.

9.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.10 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

9.11 Reklamationen zu Fehllieferungen werden 1 Woche nach Erhalt der Ware an- erkannt.

§ 10 Haftung

Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

§ 11 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer 9 - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird.

§ 12 Zurückbehaltung, Abtretung

12.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

12.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

§ 13 INCI

Der Verkäufer stellt dem Kunden die INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients) zur Verfügung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die INCI den gesetzlichen Vorgaben der Kosmetikverordnung entsprechend angebracht werden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und wird der Verkäufer deshalb von Dritten kostenpflichtig in Anspruch genommen, so hat der Kunde den Verkäufer insoweit von berechtigten Forderungen Dritter freizustellen, sofern er dies zu vertreten hat.

§ 14 Schutzrechte

14.1 Der Verkäufer ist Inhaber der national und international geschützten Marke MALU WILZ, Unternehmenskennzeichen, Video- und Fotomaterialien, Logos, Urheberrechte etc. (im folgenden „Schutzrechte“).

14.2 Der Kunde darf bei seiner Werbung für MALU WILZ-Produkte ausschließlich ihm vom Verkäufer überlassene Materialien (Fotos, Videoaufnahmen, Logos, Texte, Marken, geschützte Zeichen, etc.) verwenden. Dabei ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm zur Nutzung überlassene Materialien in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Vorherige Fassungen hat der Kunde unverzüglich nach Verfügbarkeit neuer Fassungen auszutauschen. Vor jeder Veränderung / Aktualisierung der Verwendung hat sich der Kunde beim Verkäufer über den aktuellen Stand zu informieren.

14.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Marke MALU WILZ im Zusammenhang mit Dienstleistungen zu benutzen, die unter Verwendung von Produkten erbracht werden, die nicht vom Verkäufer stammen.

14.4 Der Kunde darf die ihm überlassenen Materialien ausschließlich in der ihm überlassenen Form und Qualität verwenden. Er ist nicht berechtigt, die Materialien des Verkäufers zu verändern. Das gesamte MALU WILZ Beauté Bildmaterial darf nur zu Werbezwecken für die Marke MALU WILZ sowie MALU WILZ-Dienstleistungen genutzt werden. Um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden, dürfen Downloads ausschließlich über die offiziellen Downloadbereiche getätigt werden.

14.5 Der Kunde informiert den Verkäufer unverzüglich über drohende oder bereits erfolgte Verletzungen der Schutzrechte des Verkäufers.

14.6 Die Online-Präsentation via Internet (Business to Business) mit den in der Vertriebsvereinbarung genannten Produkten des Verkäufers ist gestattet. Der Direktvertrieb von MALU WILZ-Produkten an Endverbraucher (Business to Consumer) bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Verkäufer.

14.7 Für die Nutzung von Produktbildern des Verkäufers im eigenen Online Shop des Kunden hat der Kunde an den Verkäufer eine einmalige Nutzungsvergütung in Höhe von € 6.000,00 zu entrichten.

14.8 Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung wird der Kunde unverzüglich

• sich nicht mehr als „MALU WILZ-Händler“ bezeichnen;

• die Nutzung der Materialien des Verkäufers, insbesondere der Marke und der sonstigen geschützten Zeichen, einstellen. Der Kunde hat die betreffenden Materialien auf seine Kosten zu entfernen und dauerhaft von seiner Website zu löschen.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

15.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außer- halb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.



Karlsfeld, September 2025